Skip to main content Skip to page footer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltung der Bedingungen

1.1 Die Lieferung, Leistungen und Angebote der Seebacher GmbH - nachfolgend Verkäufer genannt - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch den Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

2 Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Abgeschlossene Verträge werden durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers für beide Seiten verbindlich festgelegt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Auf das Erfordernis der schriftlichen Bestätigung kann in einer mündlichen Absprache nicht wirksam verzichtet werden.

2.2 Der Käufer kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Käufer, so ist der Verkäufer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, abzüglich der Aufwendungen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen einspart. Auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung, stehen dem Verkäufer mindestens 5% dieser Vergütungssumme zu.

3 Preise

3.1 Preisangaben in den Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt des Irrtums, Druckfehler oder einer Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muss.

3.2 Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

3.3 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.4 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Bad Tölz. Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers (siehe auch §§4 und 7 AGB).

4 Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nicht anders vereinbart erfolgt der Verkauf oder die Lieferung gegen Barzahlung bzw. per Vorauskasse. Andere Zahlungsarten sind nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich.

4.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen mit 4% per Anno. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

4.3 Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen.

4.4 Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

4.5 Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus sämtlichen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von dem Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.6 Unter Abbedingungen der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.

5 Lieferungen

5.1 Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers ausdrücklich als voraussichtliche Liefertermine bezeichnet sind, sind unverbindlich.

5.2 Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Sendung zum vereinbarten Termin zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.

5.3 Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

5.5 Sofern sich der Verkäufer wegen Nichteinhaltung verbindlicher zugesagter Fristen und Termine in Verzug befindet, ist ein Schadenersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers, deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.

5.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, die jeweils selbständig abgerechnet werden können.

5.7 Sonderanfertigungen bzw. kundenspezifische Anfertigungen setzen zur Einhaltung der Lieferfrist den terminlich vereinbarten Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, Freigaben, die Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen voraus.

6 Versand und Gefahrenübergang

6.1 Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese von ihm nicht ausdrücklich bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach billigem Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.

6.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. Unternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager bzw. Fertigung des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6.3 Der Verkäufer schließt vor Versand der Waren eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie dem Verkäufer anzuzeigen (vergl. §60 ADSp.). Der Verkäufer übernimmt in einem Schadenfall die Abwicklung mit der Transportversicherung. Leistungen aus der Transportversicherung kommen dem Käufer zugute. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit deren Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

7.2 Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

7.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen auf deren Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer nach erfolgtem Widerruf der Einzugsermächtigung über alle offenen Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstanden sind, Auskunft zu erteilen (Betrag/Fälligkeit/Schuldner). Der Käufer verpflichtet sich, die Auskunftsverpflichtung binnen 10 Tagen ab Zugang der Aufforderung durch den Verkäufer zu erfüllen. Bei Verletzung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung der Auskunftsverpflichtung durch den Käufer wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% der zu diesem Zeitpunkt offenen Kaufpreisforderungen des Verkäufers verwirkt.

7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

7.6 Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.

7.7 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware gelten hierdurch als an den Verkäufer abgetreten.

8 Gewährleistung

8.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Lampen, Gebraucht- und Vorführgeräte. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

8.2 Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen (Transportschäden siehe § 6 AGB).

8.3 Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) an den Verkäufer zu senden. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware an den Verkäufer durch den Käufer selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den Ersatz der defekten Teile. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen dem Verkäufer zu bezahlen sind.

8.4 Anstatt Reparatur kann nach Wahl des Verkäufers auch ein Austausch der mangelhaften Ware gegen solche gleicher Art und Güte erfolgen.

8.5 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

8.6 Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.

9 Haftung

9.1 Schadenersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

10 Anwendbares Recht

10.1 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11 Teilnichtigkeit

11.1 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

12 Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Seebacher GmbH.